Ratgeber: Nebelleuchten richtig eingesetzt

Viele Autofahrer kennen den richtigen Umgang mit Nebelscheinwerfer und -leuchten nicht. - Foto: dmd/thx
Viele Autofahrer kennen den richtigen Umgang mit Nebelscheinwerfer und -leuchten nicht. - Foto: dmd/thx

Fallende Blätter, früh einsetzende Dunkelheit, Nässe und Eis – in der Herbst- und Wintersaison sind Autofahrer mehr Gefahren ausgesetzt als im Sommer. Eine dieser typischen Gefahren ist der Nebel. Zudem beherrschen viele Autofahrer nicht den richtigen Umgang mit den Nebelleuchten. Hier die wichtigsten Regeln:

Sehen und gesehen werden sind mit die wichtigsten Kriterien, um das ganze Jahr über sicher im Verkehr unterwegs zu sein. Doch in der dunklen Jahreszeit erhöht sich die Relevanz noch – vor allem bei Nebel. Wer nicht weiß, in welchen Fällen was erlaubt, vorgeschrieben und verboten ist, riskiert seine eigene Sicherheit und Bußgelder.

Die strengeren Regeln gelten dabei für die Nebelschlussleuchten. Sie dürfen laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) außerhalb und innerhalb von Ortschaften erst dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt. Wer sich nicht sicher ist, ob die Sichtweite bereits unter 50 Metern liegt, kann dies gut an den Leitpfosten am Rand der Straßen erkennen. Sie sind im Abstand von 50 Metern platziert. Ist der nächste nicht mehr sichtbar, wird es Zeit, die Schlussleuchte zu aktivieren. Wer dagegen verstößt und sicherheitshalber die Nebelschlussleuchten schon vorher einschaltet, riskiert ein Bußgeld.

Die Nebelscheinwerfer dagegen dürfen laut der StVO, Paragraph 17 auch dann eingeschaltet werden, wenn nicht nur Nebel, sondern zum Beispiel auch Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindert. Hier gilt als Richtlinie: Behindert das Einschalten des Fernlichts eher die Sicht, als dass sie sie verbessert, dürfen die Nebelscheinwerfer ihre Aufgabe übernehmen. Verfügt das Fahrzeug über zwei solcher Leuchten und beide sind aktiviert, muss statt dem Abblendlicht das Standlicht benutzt werden. Nicht nur das Licht sorgt für mehr Sicherheit in nebligen Situationen, auch die Fahrweise sollte angepasst werden. Beträgt die Sicht unter 50 Meter, sollte auch die Geschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h betragen.

(dmd)