Licht am Rad

Mit der richtigen Beleuchtung gefährdet man weder die eigene Sicherheit noch die der anderen VerkehrsteilnehmerInnen. - Foto: djd/pd-f.de/bumm
Mit der richtigen Beleuchtung gefährdet man weder die eigene Sicherheit noch die der anderen VerkehrsteilnehmerInnen. - Foto: djd/pd-f.de/bumm

Sehen und gesehen werden. So lautet das Motto beim Radfahren, wenn es dunkel ist. Die Initiative RadKULTUR zeigt auf, dass dies leicht umsetzbar ist. Scheinwerferlicht, Rückleuchten und Reflektoren machen das Radfahren sicher, weil sie für Sichtbarkeit sorgen. Als RadfahrerIn hat man zudem selbst eine viel bessere Sicht. Auf einer gut ausgeleuchteten Strecke werden Hindernisse auf dem Weg frühzeitig erkannt. So bleibt Radfahren auch in der Dämmerung eine attraktive und sportliche Alternative zum Fußmarsch oder zu anderen Fortbewegungsmitteln. Wenn man außerdem helle oder reflektierende Kleidung anzieht und auch der Helm über Signalfarbe und reflektierende Elemente verfügt, ist man kaum mehr zu übersehen.

Lichter und Reflektoren
Die vorgeschriebene Beleuchtung besteht aus acht Komponenten: Die aktive Lichterzeugung erfolgt über den Frontscheinwerfer sowie das Rücklicht. Die Beleuchtungsstärke des Frontlichts muss in zehn Metern Entfernung mindestens zehn Lux betragen. Wichtig ist eine Dauerbeleuchtung. Blinklichter sind nicht zugelassen. Vorn kommen ein weißer Frontreflektor und hinten zwei rote Rückstrahler ergänzend hinzu. An den Pedalen sind gelbe Reflektoren vorgeschrieben. Außerdem muss man an Vorder- und Hinterrad je zwei gelbe Reflektoren anbringen, um die seitliche Sichtbarkeit zu gewährleisten. Alle Komponenten sollen das deutsche Prüfzeichen (E-Kennzeichnung) tragen.

Dynamo, Akku oder Batterie
Seit August 2013 ist es einfacher, die Lichtvorgaben zu erfüllen. Damals entfiel die Dynamo-Pflicht. Für den Betrieb des Frontscheinwerfers und der Schlussleuchte sind neben dem Dynamo auch Batterie und Akku zugelassen. Die technischen Vorgaben für den Dynamo verlangen eine Nennleistung von mindestens drei Watt und eine Nennspannung von sechs Volt. Für Batterien gilt auch die Sechs-Volt-Spannung.

(djd)