Geordnet einfädeln – so funktioniert es

Nicht immer geschieht das Einfädeln in beiderseitigem Einvernehmen. - Foto: dmd/thx
Nicht immer geschieht das Einfädeln in beiderseitigem Einvernehmen. - Foto: dmd/thx

Jeder kennt die Situation: Eine Spur auf der Fahrbahn ist gesperrt und man muss sich bei dichtem Verkehr auf die andere einfädeln. Wie man sich bei solchen Engstellen verhalten soll, wird Reißverschlussverfahren genannt. Doch die wenigsten Autofahrer kennen die Details dieser Regel. Deshalb veröffentlichte der Auto Club Europa einen Ratgeber zu diesem Thema.

Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss das Reißverschlussverfahren dann angewendet werden, wenn für einen Fahrstreifen das durchgehende Befahren nicht mehr möglich ist. Die Verkehrsteilnehmer des anderen Streifens müssen die betroffenen Fahrzeuge auf ihre Spur lassen. Und zwar im Sinne des StVO am Ende des Fahrstreifens, nicht schon hunderte Meter vorher.

Doch auch dies läuft nicht immer im beiderseitigen Einvernehmen. Bisweilen verstoßen die Verkehrsteilnehmer gegen die Verkehrsordnung, wenn sie dem anderen das Einfädeln verweigern, oder – andersrum – auf das Vorfahrtsrecht bestehen. Erzwingt jemand eine Lücke oder macht sie absichtlich dicht, drohen in beiden Fällen empfindliche Geldbußen. Kommt es dabei zum Unfall, liegt die höhere Sorgfaltspflicht bei dem Fahrer, der die Spur wechselt. Sprich: Auf ihn kommen bei der Schadensteilung womöglich die höheren Kosten zu.

Ebenso gefährlich ist jemand unterwegs, der mit seinem Fahrzeug beide Spuren blockiert, indem er vor der Engstelle in der Mitte der Fahrstreifen fährt. Dies fällt laut dem StVO unter den Strafbestand der Nötigung. Dasselbe gilt für jene, die vielleicht einfach aus Freundlichkeit gleich mehrere Autos einscheren lassen. Sie hindern damit die nachkommenden Fahrzeuge auf der eigenen Spur an der fließenden Fahrt. Handelt es sich jedoch um ein oder zwei einscherende Autos wird die Regel allerdings weniger streng angewandt.

Bisweilen befinden sich die Engstellen auf der Höhe einer Beschleunigungsspur einer Autobahnauffahrt. In solchen Fällen muss das auffahrende Auto im Grunde das Vorfahrtsrecht beachten und solange warten, bis sich eine Lücke bildet. Allerdings zeigen glücklicherweise die meisten anderen Verkehrsteilnehmer ein großes Herz und lassen die Wartenden auch so auf ihre Spur einfädeln.

(dmd)