Nicht mit Flip-Flops hinters Lenkrad

Mit Flip-Flops sollte man sich nicht hinters Lenkrad setzen - denn die Fähigkeit, schnell zu reagieren, kann dadurch erheblich eingeschränkt sein. - Foto: djd/HDI
Mit Flip-Flops sollte man sich nicht hinters Lenkrad setzen - denn die Fähigkeit, schnell zu reagieren, kann dadurch erheblich eingeschränkt sein. - Foto: djd/HDI

Sommerzeit ist Flip-Flop-Zeit – hinters Lenkrad sollte man sich so allerdings auf keinen Fall setzen. Denn die Fähigkeit, schnell zu reagieren, kann dadurch erheblich eingeschränkt sein. Verkehrsexperten raten deshalb grundsätzlich dazu, auch in der warmen Jahreszeit beim Autofahren geeignete Schuhe zu tragen. „Mit Flip-Flops, High-Heels oder Wanderstiefeln kann es leicht passieren, dass man beim Wechsel der Pedale mit dem Schuh am Bremspedal hängen bleibt oder abrutscht“, warnt Dr. Martin Weldi, Leiter der Kfz-Schadenabteilung der HDI Versicherung AG. In normalen Fahrsituationen sei das höchstens ärgerlich. „Bei einer Notbremsung kann dies jedoch den entscheidenden Unterschied ausmachen“, so Weldi.

Gesetzliche Regeln, welches Schuhwerk der Fahrer beim Autofahren zu tragen hat, gibt es außer im gewerblichen Kraftverkehr nicht. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) hat sich aber jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr behindert oder belästigt wird, als nach den Umständen unvermeidbar ist. „Sind ungeeignete Schuhe der Grund für einen Unfall, kann der Unfallverursacher unter Umständen mit einem Bußgeld abgestraft werden“, so HDI Schadenfachmann Weldi. Auswirkungen auf den Versicherungsschutz habe das zwar nicht. „Jeder Autofahrer sollte sich aber bewusst sein, dass seine Bequemlichkeit die Ursache für einen Unfall sein kann“, mahnt Weldi.

(djd/pt)