Kann Andreas Leben retten?

An einem Bahnübergang lauern viele Gefahren. - Foto: Bundespolizei
An einem Bahnübergang lauern viele Gefahren. - Foto: Bundespolizei

Der heutige Autofahrer in Deutschland ist leider der Meinung, wenig Rücksicht auf die Regeln des Straßenverkehres zu nehmen. Ob in der Stadt oder auf dem Land werden zunehmend gefährliche Verstöße gegen diese Regeln festgestellt. Dies ist leider auch an den Bahnübergängen so, wie die Ereignisse zeigen.

Die Bedeutung des Andreaskreuzes ist anscheinend komplett verloren gegangen, obwohl es in den Fahrschulen explizit gelehrt wird. An jedem Bahnübergang ist dieses Verkehrszeichen zu finden. Die Bezeichnung für dieses Zeichen lautet: Schienenfahrzeuge haben Vorrang! Somit ist der Verkehrsteilnehmer der einen Bahnübergang überqueren will, verpflichtet unter Umständen sogar anzuhalten und zu schauen ob sich ein Zug nähert.

Auch die an vielen Bahnübergängen vorhandenen rote Blinklichter werden immer wieder missachtet! Die Verkehrsteilnehmer sind wahrscheinlich der Meinung, das rote Licht hat keine weitere Bedeutung. In Deutschland heißt aber eine rote Ampel oder ein rotes Blinklicht: STOPP! Auch diese Missachtung führt immer wieder zu schweren Unfällen, die nicht selten tödlich enden.

Das gleiche gilt übrigens für sich schließende Schranken. Auch gilt anscheinend: schnell rüber, ich schaffe das noch!

Beachtet der Verkehrsteilnehmer die bestehenden Regeln ist er immer auf der sicheren Seite!

Erhebungen in der Bundesrepublik haben ergeben, dass 95 % der Unfälle an Bahnübergängen eindeutig die Schuld des querenden Verkehrsteilnehmer sind!! Diese Zahl kann ich also ehemaliger Bundespolizist nur bestätigen!!

Fazit: ANDREAS KANN LEBEN RETTEN!

Der Gesetzgeber hat reagiert und den Bußgeldkatalog gemäß § 19 StVO entsprechend verschärft.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

119630 Sie überquerten mit einem Kraftfahrzeug den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke.
Geldbuße:

700 €

Punkte:

3

Fahrverbot:

3 Monate

119636 Sie überquerten als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke.
Geldbuße:

350 €

Bernd Schindler/VWFL