Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes war 2016 das unfallreichste Jahr seit der deutschen Wiedervereinigung. Die Polizei nahm rund 2,6 Millionen Unfälle auf, 2,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die gute Nachricht: Bei den meisten Unfällen blieb es bei Sachschäden, die Zahl der Verkehrstoten ging sogar auf den niedrigsten Stand seit mehr als 60 Jahren zurück.
Wer nicht hilft, macht sich bei einem Unfall strafbar
Wer mit einem Unfall konfrontiert wird, ist oftmals geschockt oder zumindest aufgeregt. In erster Linie heißt es nun: kühlen Kopf bewahren und an der Unfallstelle richtig handeln. Denn dadurch kann man sich und andere Verkehrsteilnehmer schützen. „Oberstes Gebot ist, dass man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernen darf“, so Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Zudem sei bei jedem Unfall mit Verletzten der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu verständigen. Trotz der Stress- und Ausnahmesituation bei einem Unfall sollte jeder Verkehrsteilnehmer die wichtigsten Schritte verinnerlicht haben.
„Zum Schutz aller Beteiligten sollte die Unfallstelle zunächst ordnungsgemäß abgesichert und dabei die eigene Sicherheit nicht vernachlässigt werden“, erklärt Thiess Johannssen. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen. „Wer nicht hilft, macht sich bei einem Unfall strafbar“, so Johannssen.
Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls in die stabile Seitenlage gebracht werden. Zur Hilfeleistung gehöre auch, einen Notruf abzusetzen: Angaben zu beteiligten Personen, Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle, die Situation richtig einzuschätzen. Wichtig sei dabei, das Gespräch niemals selbst zu beenden, da die Leitstelle noch wichtige Rückfragen haben könnte.
Auch bei Bagatellschäden richtig reagieren
Auch wenn es nur um eine kleine Beule beim Ausparken geht: Wer sich vom Unfallort unerlaubt entfernt, macht sich strafbar. Doch was tun, wenn etwa ein parkendes Auto angefahren wurde und der Besitzer sich nicht finden lässt? Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe, um straffrei weiterzufahren?
„Nein, weil zunächst eine sogenannte Wartepflicht besteht“, erläutert Thiess Johannssen. Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben. Komme niemand, dürfe er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet habe. Am besten mit Angabe von Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe sowie Standort des beschädigten Fahrzeugs.
(djd)