Die Polizei registrierte im Jahr 2014 in Deutschland insgesamt 2,4 Millionen Verkehrsunfälle. Während es bei den Unfällen mit ausschließlich Sachschaden einen leichten Rückgang gab, nahmen die Verkehrsunfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, um 3,9 Prozent auf gut 300.000 zu.
„Sobald man in einen Unfall verwickelt ist, gibt es wichtige Dinge zu beachten. Oberstes Gebot ist, dass man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernen darf“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Zudem sei bei jedem Unfall mit Verletzten der Rettungsdienst unter 112 zu verständigen. Generell könne es sinnvoll sein, für den Fall der Fälle den Erste-Hilfe-Kurs von Zeit zu Zeit aufzufrischen.
Trotz Stress möglichst umsichtig handeln
Wer in einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt wird, befindet sich in einer Stress- und Ausnahmesituation. Hier umsichtig zu handeln, fällt vielen Menschen schwer. „Die wichtigsten Schritte sollte aber jeder Verkehrsteilnehmer verinnerlicht haben“, rät Thiess Johannssen. So sei jeder Unfallbeteiligte gesetzlich dazu verpflichtet, vor Ort zu bleiben, damit seine Personalien aufgenommen werden können: „Ausnahme sind selbstverständlich Schwerverletzte, die behandelt werden müssen.“
Zum Schutz aller sollte die Unfallstelle zunächst ordnungsgemäß abgesichert werden. Johannssen betont: „Dabei sollte die eigene Sicherheit nicht vernachlässigt werden. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen.“ Wer nicht helfe, mache sich bei einem Unfall strafbar. Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls in die stabile Seitenlage gebracht werden. Zur Hilfeleistung gehöre auch, einen Notruf abzusetzen: Angaben zu beteiligten Personen, Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle, die Situation richtig einzuschätzen. Wichtig sei es dabei, das Gespräch niemals selbst zu beenden, da die Leitstelle noch wichtige Rückfragen haben könnte.
Auch bei Blechschäden richtig reagieren
Auch wenn es nur um eine kleine Beule beim Ausparken geht: Wer sich vom Unfallort unerlaubt entfernt, macht sich strafbar. Doch was tun, wenn etwa ein parkendes Auto angefahren wurde und der Besitzer sich nicht finden lässt? Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe, um straffrei weiterzufahren?
„Nein, weil zunächst eine sogenannte Wartepflicht besteht“, erklärt Thiess Johannssen. Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben. Komme niemand, dürfe er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet habe. Am besten mit Angabe von Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe sowie Standort des beschädigten Fahrzeugs.
Checkliste: Verhalten am Unfallort
Die wichtigsten Schritte bei einem Unfall: (Quelle: Itzehoer Versicherungen).
- Anhalten: Jeder Unfallbeteiligte ist gesetzlich dazu verpflichtet, vor Ort zu bleiben, damit seine Personalien aufgenommen werden können.
- Unfallstelle ordnungsgemäß absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen.
- Wer nicht hilft, macht sich strafbar. Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls in die stabile Seitenlage gebracht werden.
- Notruf absetzen: Angaben zu beteiligten Personen, Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle, die Situation richtig einzuschätzen.
(djd)